AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

proXPERTS - ein Projekt des DGuSV e.V.

1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB stellt einen Vertrag zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen von Werbetreibenden oder Inserenten - nachfolgend Auftraggeber genannt - im Magazin "Deutsches Gutachtermagazin proXPERTS" dar. Für den Auftrag gelten exklusiv die vorliegenden AGB. Diese finden ebenfalls auf zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Abwicklung von Anzeigenaufträgen ihre Anwendung, ohne dass eine wiederholte Einbeziehung notwendig wäre. Ein Inserat oder eine Anzeige im Sinne dieser AGB können Folgendes umfassen: Text, Bild, Filmsequenz, Hyperlink/Link & sensitive Flächen, die bei Anklicken eine Verbindung zu Daten des Auftraggebers herbeiführen und in dessen Verantwortungsbereich liegen.

2. Einzelanzeigen sind innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Bei Einräumung des Rechts zum Abruf einzelner Anzeigen (Anzeigenserie) bei Vertragsabschluss ist der zugehörige Auftrag innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsabschluss abzurufen. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb den genannten Fristen über die im Auftrag festgelegte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

3. Kommt es zur Nichterfüllung eines Auftrags aus Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich von proXPERTS liegen, hat der Auftraggeber unbeschadet eventueller weiterer Rechtspflichten, einen entsprechenden Nachlass die Differenz zwischen der gewährten und der tatsächlichen Abnahme an proXPERTS zu erstatten. Bei Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt im Risikobereich von proXPERTS entfällt diese Erstattung.

4. Sind Anzeigenaufträge erklärtermaßen alleine zur Veröffentlichung in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen vorgesehen, müssen diese so rechtzeitig bei proXPERTS eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss eine eventuelle Nichtausführbarkeit des Auftrags mitgeteilt werden kann. Rubrizierte Anzeigen werden ohne Bedarf einer expliziten Vereinbarung in der jeweiligen Rubrik abgedruckt.

5. Anzeigen, die aufgrund einer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden seitens proXPERTS mit dem Wort "Anzeige" als solche deutlich kenntlich gemacht. Hierbei hält sich proXPERTS vor, Anzeigenaufträge (inkl. einzelner Abrufe) aufgrund ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer Herkunft ohne Gründe nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, falls ihre Inhalte gegen behördliche Bestimmungen oder geltendes Gesetz verstoßen sollten oder eine Veröffentlichung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Insbesondere umfasst dies die Ausblendung bereits veröffentlichter Werbeträger, falls diese auf Inhalte verweisen sollten, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch für Anzeigenaufträge, die bei Vertretern oder über Geschäfts- oder Annahmestellen abgewickelt wurden. Einer Ablehnung folgt die unverzügliche Mitteilung an den Auftraggeber.

6. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung seiner Anzeigen- und PR-Texte bzw. einwandfreier Anzeigen- und Inseratsvorlagen verantwortlich. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bei beschädigten oder ungeeigneten Vorlagen fordert proXPERTS Ersatz an. proXPERTS gewährleistet die für alle Titel übliche Darstellungsqualität, welche die im Rahmen der gelieferten Vorlagen gegebenen Möglichkeiten ausnutzt und die technischen Grundlagen zur Herstellung von elektronischen Dokumenten im entsprechenden Format berücksichtigt.

7. Bei einem ganz oder teilweise unvollständigem, unleserlichem oder unrichtigem Abdruck der Anzeige besitzt der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung in einem Ausmaß, der in Relation zur Beeinträchtigung des Zweckes der Anzeige steht. Lässt proXPERTS die hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder gestaltet sich die Ersatzanzeige ebenfalls nicht einwandfrei, besitzt der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung oder Verschulden bei Vertragsabschluss. Schadenersatzsprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug beschränken sich auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf für die entsprechende Anzeige zu entrichtende Entgelt. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verlegers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von proXPERTS für Schäden aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren ist die Haftung von proXPERTS im kaufmännischen Geschäftsverkehr für grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen und des Verlegers dem Umfang nach auf vorhersehbare Schäden bis zur Höhe des betreffenden Entgeltes beschränkt. Ist die Publikation aufgrund von höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang möglich, ergeben sich seitens des Auftraggebers keine Ansprüche jedweder Art. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Etwaige Reklamationen müssen binnen zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg angezeigt werden.

8. Rechtegewährung: Der Auftraggeber sichert zu und gewährleistet, alle erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung seines Werbeträgers zu besitzen. Inhaltliche Gestaltung und Zulässigkeit der Anzeige liegen alleine im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, proXPERTS ist von Ansprüchen Dritten wegen der Veröffentlichung der Anzeige freigestellt. Zur Prüfung oder Klärung der Frage, ob Rechte und geschützte Interessen Dritter beeinträchtigt werden, ist proXPERTS nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat proXPERTS nach Treu und Glauben mit Unterlagen und weiterführenden Informationen zur Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9. Probeabzüge liefert proXPERTS alleine auf Anfrage, die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Probeabzüge liegt alleine beim Auftraggeber. Korrekturen, die binnen der bei Übersendung der Probeabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden, werden von proXPERTS berücksichtigt.

10. Sofern keine Vorauszahlung erfolgt, wird die Rechnungsstellung an den Auftraggeber unmittelbar nach Veröffentlichung der Anzeige vorgenommen. Die Rechnung ist binnen der aus den Mediadaten ersichtlichen und ab Rechnungsempfang laufenden Frist zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs kann proXPERTS die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung aussetzen, ohne für potenzielle entstehende Nachteile des Auftraggebers verantwortlich zu sein, sowie eine Vorauszahlung für die restlichen Anzeigen verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers behält sich proXPERTS das Recht vor, die Publikation weiterer Anzeigen während der Laufzeit des Anzeigenvertrags ohne Rücksicht auf zuvor vereinbarte Zahlungsziele von der Vorauszahlung des Betrags oder dem Ausgleich noch ausstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Die Kosten für eine gesonderte bzw. individuelle Erstellung von Inserats- und Anzeigenvorlagen sind vom Auftraggeber ebenso zu tragen wie die für gewünschte oder zu vertretende Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ausführung. Wurden keine besonderen Größenvorschriften festgelegt, wird zur Berechnung die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe zugrunde gelegt. Gesonderte Anfertigungen von bestellten bzw. individuellen Inserats- oder Anzeigenvorlagen werden alleine auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Beendigung des Auftrags.

12. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung und/oder über eine per E-Mail oder Telefax erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen besitzen keine Verbindlichkeit. Bestandteile des Vertrags sind der schriftlich bzw. per E-Mail erteilte Auftrag, die AGB, Mediadaten sowie die seitens proXPERTS ausgestellte Auftragsbestätigung.

13. Anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und proXPERTS findet ausschließlich geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) seine Anwendung.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen und Kaufleuten ist bei Klagen der Gerichtsstand Chemnitz.